Bundesweite Institutionen und Internetadressen

Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg
Kostenlose Hotline: 0800 4203040 (von 8.00 bis 20.00 Uhr)
Über diese Hotline können Betroffene und Angehörige vielfältige Informationen erhalten.
Im Neuenheimer Feld 2801, 69120 Heidelberg
E-Mail: krebsinformationsdienst@remove-this.dkfz.de
www.krebsinformation.de

Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
Fachkompetente Beratung zu psychologischen Fragen, medizinischen Themen und sozialrechtlichen Aspekten. In einzelnen Bundesländern gibt es regionale Beratungsstellen.
Kuno-Fischer-Straße 8, 14057 Berlin
Telefon: 030 322932-90
Telefax: 030 3229329-66
E-Mail: service@remove-this.krebsgesellschaft.de
www.krebsgesellschaft.de

Deutsche Krebshilfe e.V.
Buschstraße 32, 53113 Bonn
Telefon: 0228 72990-0
Telefax: 0228 72990-11
E-Mail: deutsche@remove-this.krebshilfe.de
www.krebshilfe.de

Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie e. V. (AGO)
Eigenständige Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie sowie Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG)
Informationen zu aktuellen Themen und Leitlinienüberarbeitungen in der gynäkologischen Onkologie
www.ago-online.de

AWOgyn – Arbeitsgemeinschaft für ästhetische, plastische und wiederherstellende Operationsverfahren
in der Gynäkologie e. V. in der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
www.awogyn.com

„Wegweiser zu Sozialleistungen – Informationen und Hinweise“ Deutsche Krebshilfe e. V.
Buschstraße 32, 53113 Bonn
Telefon: 0228 7299-00
www.krebshilfe.de

mamazone – Frauen und Forschung gegen Brustkrebs e. V.
Der Verein arbeitet bundesweit. Das Hauptbüro koordiniert sowohl die Projekte am Stammsitz Augsburg als auch die in den zahlreichen anderen Regionen der gesamten Republik. Es steht als zentrale Stelle für alle Beratungen zur Verfügung. Für Einzelthemen wie zum Beispiel genetisch bedingter Brustkrebs, Psychoonkologie, Nachsorge gibt es spezialisierte Patientinnenvertreterinnen. Das Hauptbüro leitet diese Spezialthemen zur Beantwortung entsprechend weiter.
Die Regionalgruppe Berlin-Brandenburg trifft sich einmal im Monat – an jedem ersten Dienstag, dazu werden Referenten eingeladen, um über verschiedene Themen zu informieren.
E-Mail: info@remove-this.mamazone.de
www.mamazone.de

Brustkrebs Deutschland e. V.
Lise-Meitner-Straße 7, 85662 Hohenbrunn (Landkreis München)
Kostenlose Hotline: 0800 0 117 112
E-Mail: online@remove-this.brustkrebsdeutschland.de
www.brustkrebsdeutschland.de

Unabhängige Patientenberatungsstelle in Deutschland (UPD)
Telefonische Beratung in Deutsch: 0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen)
Montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr
Vor-Ort-Beratung: Legiendamm 4, 10179 Berlin
www.patientenberatung.de

Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V.
Gruppen vor Ort (zum Beispiel Berlin, Eberswalde, Zossen)
Beratung am Telefon in der Geschäftsstelle Bonn: 0228 33889-400
E-Mail: kontakt@remove-this.frauenselbsthilfe.de
www.frauenselbsthilfe.de

Härtefonds der Deutschen Krebshilfe
Bei der Bewältigung von finanziellen Problemen hilft die Deutsche Krebshilfe Bonn. Mit einem
Härtefonds unterstützt sie schnell und unbürokratisch Krebspatienten und deren Familien, die
durch eine Erkrankung in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die finanzielle Zuwendung ist in der
Höhe begrenzt und wird nur einmal gewährt. Ein einfaches Formular mit dem Nachweis der Bedürftigkeit
muss ausgefüllt werden. Informationen zu diesem Thema finden Sie in der der Broschüre
„Wegweiser zu Sozialleistungen – Informationen und Hinweise“ Deutsche Krebshilfe e. V.,
per E-Mail: haertefonds@remove-this.krebshilfe.de oder unter Telefon: 0228 72990-94.

Schwerbehindertenausweis
Bei einer Krebserkrankung kann auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt ein sogenannter „Grad der Behinderung“ festgestellt werden. Das ist die Grundlage dafür, ob jemand Rechte oder Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen kann. Menschen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Dann ergeben sich folgende Begünstigungen:

  • erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
  • Anspruch auf fünf Tage Sonderurlaub
  • je nach Höhe des zuerkannten Grades der Behinderung bestimmte Steuererleichterungen (Auskunft erteilt das Finanzamt)
  • gegebenenfalls vorzeitige Altersrente oder Pensionierung

Bei bestimmten weiteren gesundheitlichen Einschränkungen werden Vergünstigungen gewährt, wie:

  • Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Eigenanteil oder Kfz-Steuerermäßigung (Voraussetzung ist das Merkzeichen „G“ für erhebliche Gehbehinderung)
  • unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen (Voraussetzung ist „B“ für Notwendigkeit der Begleitperson)
  • Parkerleichterung und Kfz-Steuerbefreiung (Voraussetzung ist „aG“ außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühr (Voraussetzung ist „RF“ für Rundfunk-und Fernsehgebührbefreiung)

Der Antrag zur Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ist bei den Versorgungsämtern zu stellen. Es gibt hierzu ein Antragsformular. Bei der Ausfüllung und Weiterleitung hilft Ihnen auch der Sozialdienst unseres Krankenhauses. Infos zum Thema Schwerbehindertenausweis: www.vdk.de